Grabräumungen auf dem Friedhof Bachenbülach
Wie die Gemeinde Bachenbülach berichtet, haben Angehörige die Möglichkeit, bis 31. März 2024 Grabmäler und Pflanzen von den betroffenen Gräbern abzuholen.

Nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit gemäss Artikel 21 Absatz eins der Friedhofverordnung vom 7. März 2021 ordnet die Geschäftsstelle die Aufhebung von Erd- und Urnengräbern statt.
Gemäss Artikel 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2024 abzuholen.
Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt.
Kosten für Freilegen
Die Kosten für das Freilegen gehen zulasten der Angehörigen.
Ab dem 1. April 2024 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt.
Die Aufhebungskosten gehen zulasten des Friedhof-Zweckverbands Bülach. Die von der Aufhebung betroffenen Gräber sind auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.










