Friedhof Bülach: Im Frühjahr 2026 werden Gräber geräumt
Die Angehörigen der Verstorbenen der betroffenen Grabstellen haben die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2026 abzuholen.

Wie die Gemeinde Bachenbülach mitteilt, ordnet die Geschäftsstelle Friedhof nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit, gemäss Artikel 21, Absatz 1 der Friedhofverordnung vom 7. März 2021, ordnet die Aufhebung mehrerer Gräber an
Betroffen sind die Erdreihengräber Nr. 2754 – 2784, Bestattungsjahr 2005, die Urnengräber Nr. 772 – 795, Bestattungsjahr 2005, die Urnennischenmauer Nr. 173 – 196, Bestattungsjahr 2005, die Kindergräber Nr. 186 – 187, Bestattungsjahr 2005, sowie die Gemeinschaftsgräber Nr. 1 – 120, diese aus den Bestattungsjahres 1991 bis 2005.
Gemäss Artikel 30 der Friedhofverordnung haben die Angehörigen der Verstorbenen die Möglichkeit, Grabmäler und Pflanzen bis spätestens 31. März 2026 abzuholen. Auf Wunsch und Mitteilung an die Geschäftsstelle bis zum oben erwähnten Datum werden die Urnen den Angehörigen ausgehändigt.
Die Kosten für das Freilegen gehen zu Lasten der Angehörigen. Ab dem 1. April 2026 wird über das zurückgelassene Material auf den Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung verfügt. Die Aufhebungskosten gehen zu Lasten des Friedhof-Zweckverbands Bülach.