Für den zurückgetretenen Daniel Bühler ist eine Ersatzwahl für ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission Bachenbülach durchzuführen.
Gemeinde Bachenbülach - Keystone
Ad

Die Ersatzwahl erfolgt nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR), der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und der Gemeindeordnung (GO). Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz in Bachenbülach unterzeichnet sein müssen, sind dem Gemeinderat innert der gesetzlichen Frist von 40 Tagen, von dieser Publikation an gerechnet, d.h. bis 18. August 2020, einzureichen.

Die Unterzeichner eines Wahlvorschlags müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben; beizufügen sind Geburtsjahr und Adresse. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und genauer Adresse bezeichnet sein.

Das Formular Wahlvorschlag kann ab sofort heruntergeladen oder bei der Einwohnerkontrolle (044 864 34 80) angefordert werden. Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der Frist von 40 Tagen veröffentlicht.

Innert der Nachfrist von sieben Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Sind die Voraussetzungen gemäss GPR erfüllt, erfolgt eine stille Wahl. Andernfalls findet der 1. Wahlgang an der Urne am 29. November 2020 statt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Bülach, Bahnhofstrasse 3, 8180 Bülach, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Ad
Ad