Wie die Stadt Bülach bekannt gibt, sind für Baugesuche ab 1. April 2024 keine Papierunterlagen mehr nötig, dank der Plattform E-Baugesuche ZH.
Bauarbeiten in der Region Bülach im Zürcher Unterland.
Bauarbeiten in der Region Bülach im Zürcher Unterland. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für Baugesuche gibt es in Bülach und Höri schon heute die digitale Plattform E-Baugesuche ZH.

Wer eine Baubewilligung braucht, kann sein Vorhaben elektronisch erfassen und einreichen.

Bislang war es aus rechtlichen Gründen aber immer noch nötig, parallel dazu Papierkopien einzureichen. Das ist seit dem 1. April 2024 nicht mehr der Fall.

Neu können Baugesuche über die Plattform E-Baugesuche ZH volldigital und rein elektronisch eingereicht werden.

Bequem, einfach, effizient

Es ist nicht mehr nötig, zwei Kopien des Gesuchs auszudrucken und per Post an die Gemeinde zu senden.

Gesuchsstellende können ihre Bauprojekte zeit- und ortsunabhängig einreichen und neu auch elektronisch signieren.

Auch die öffentliche Auflage der Baugesuche, die Anmeldung von Zustellungsbegehren und die Zustellung der Bauentscheide werden neu rein digital erfolgen.

Für Gesuchsstellende wird das Verfahren so noch einfacher und bequemer. Für die Baubehörde wird der Prozess effizienter und spart Papier.

Baugesuche auf Papier noch bis 2027 möglich

Bereits heute werden für Bülach und Höri gut dreissig Prozent aller Baugesuche über E-Baugesuche ZH gestellt.

Wer sein Bauprojekt auf Papier einreichen will, kann dies noch bis zum 1. April 2027 tun.

Dann läuft die Übergangsfrist ab, die der Kanton den Gemeinden für die Umstellung auf die rein digitale Abwicklung der Baugesuche gesetzt hat.

Die Stadt Bülach empfiehlt allen Bauwilligen, ihre Baugesuche elektronisch über die Plattform E-Baugesuche ZH einzureichen und von der Möglichkeit zu profitieren, keine Papierkopien mehr einreichen zu müssen.

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