Bülach ZH: Bauwesen – Stadt passt Gebühren erstmals seit 2013 an
Der Stadtrat von Bülach ZH hat die Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen genehmigt. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Der Stadtrat hat die Teilrevision der Verordnung über die Gebühren im Bauwesen genehmigt. Die teilrevidierte Verordnung tritt vorbehältlich der Rechtskraft am 1. Januar 2027 in Kraft.
Die Verordnung über die Gebühren im Bauwesen regelt die Erhebung von Bewilligungs- und Kontrollgebühren. Diese dienen dazu die Kosten, die der Stadt Bülach im Bauwesen entstehen, zu decken. Dazu zählen vor allem die Kosten für die Prüfung von Baugesuchen und die Erteilung von Baubewilligungen.
Die aktuell geltenden Gebühren sind 2013 festgesetzt worden. Sie decken den heutigen Aufwand nicht mehr vollständig. Mit der teilrevidierten Verordnung über die Gebühren im Bauwesen wird die Grundlage geschaffen, dass die anfallenden Aufwände verursachergerecht verrechnet werden können.
Die Revisionsvorlage wird auf buelach.ch amtlich publiziert werden.










