Bachenbülach

Bachenbülach ZH: Feuerverbot wird aufgehoben – im Wald bleibt es bestehen

Gemeinde Bachenbülach
Gemeinde Bachenbülach

Bülach,

In Bachenbülach ZH fällt das generelle Feuerverbot am Freitag, 28. August 2026, um 12.00 Uhr. Im Wald und in Waldesnähe bleibt das Verbot weiterhin in Kraft.

Bachenbülach ZH
Bachenbülach ZH: Gemeindehaus Bachenbülach (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Aufgrund der erfolgten und prognostizierten Niederschläge ist in den kommenden Tagen mit einer Entspannung der Brandgefahr ausserhalb des Waldes zu rechnen. Das seit dem 13. Juli 2026 geltende generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet von Bachenbülach kann deshalb aufgehoben werden.

Das vom Kanton Zürich angeordnete Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Die Bevölkerung wird gebeten, dieses Verbot weiterhin einzuhalten und auch ausserhalb des Waldes im Umgang mit Feuer die gebotene Vorsicht walten zu lassen.

Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung, dass das generelle Feuerverbot in den vergangenen Wochen so breit mitgetragen wurde.

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