Friedensrichteramt soll künftig gemeinsam geführt werden
Mehr Fachkompetenz bei unverändertem Service: Bachenbülach und Winkel planen einen gemeinsamen Friedensrichterkreis. Die Abstimmung folgt am 27. September 2026.

Wie die Gemeinde Bachenbülach mitteilt, führt die Friedensrichterin oder der Friedensrichter als Schlichtungsbehörde die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und wirkt auf einvernehmliche Lösungen hin. Das Amt entlastet damit die Gerichte und erfüllt eine wichtige Funktion im Rechtsschutz der Bevölkerung.
Die Gemeinden Bachenbülach und Winkel verfügen über ein bewährtes Friedensrichterwesen. Seit mehreren Jahren nimmt dieselbe Friedensrichterin das Amt in beiden Gemeinden wahr, gewählt wurde sie bislang aber in jeder Gemeinde separat.
Die Fallzahlen beider Gemeinden ergeben zusammen eine sachgerechte Auslastung und tragen zur fachlichen Routine in der Amtsführung bei.
Gemeinsamer Kreis bringt Vorteile
Mit der Revision des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und des Gesetzes über die Gerichts- und Behördenorganisation im Zivil- und Strafprozess (GOG) hat der Kanton Zürich die Möglichkeiten zur gemeinsamen Organisation des Friedensrichteramtes erweitert.
Bachenbülach und Winkel wollen diese neue Möglichkeit nutzen und künftig einen gemeinsamen Friedensrichterkreis bilden. Die Wahl der Friedensrichterin oder des Friedensrichters soll damit in beiden Gemeinden gemeinsam durchgeführt werden. Für die Zusammenarbeit haben die Gemeinderäte einen Zusammenarbeitsvertrag ausgearbeitet.
Ein gemeinsamer Friedensrichterkreis sichert die personelle Kontinuität im Amt und erhöht dessen Auslastung, was sich positiv auf die fachliche Qualität auswirkt. Zudem entfällt künftig das Risiko, dass bei Mehrfachkandidaturen nicht in allen Gemeinden dieselbe Person gewählt wird.
Gemeinsamer Start ab Amtsdauer 2027
Der gemeinsame Kreis soll auf Beginn der Amtsdauer 2027 gebildet werden. Administration, Gebührenerhebung und Finanzierung bleiben weiterhin Sache der jeweiligen Gemeinde. Für die Bevölkerung ändert sich am direkten Kontakt mit dem Friedensrichteramt nichts.
Die Gemeinderäte Bachenbülach und Winkel haben die Urnenabstimmung auf den 27. September 2026 angeordnet und empfehlen den Stimmberechtigten, der Vorlage zuzustimmen. Die Details zur Vorlage und den Zusammenarbeitsvertrag erhalten die Stimmberechtigten von Bachenbülach und Winkel mit den Abstimmungsunterlagen.










