Wie die Gemeinde Bachenbülach schreibt, schränkt sie das Wahllokal zur persönlichen Stimmabgabe ein. Es hat in 2024 nur noch sonntags für eine Stunde geöffnet.
Aussicht auf Bachenbülach.
Aussicht auf Bachenbülach. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Mit heutiger Regelung sind an einem Wahl- und Abstimmungswochenende die Urnen für die persönliche Stimmabgabe jeweils am Samstagabend von 19 bis 20 Uhr und am Sonntag von 8 bis 9 Uhr geöffnet.

Gemäss Gesetz über die politischen Rechte muss an einem Wahlwochenende eine Urne während mindestens einer Stunde geöffnet sein.

Eine Auswertung der Abteilung Präsidiales hat gezeigt, dass die Anzahl der Personen, die am Samstag oder Sonntag ihre Abstimmungszettel persönlich abgeben, stetig abgenommen hat.

Dies hängt damit zusammen, dass immer mehr Stimmbürger ihre Abstimmungsunterlagen per Post schicken oder beim Gemeindebriefkasten einwerfen.

Wahllokal nur sonntags geöffnet

Letzteres ist bis am Abstimmungssonntag um 9 Uhr möglich.

Der Aufwand für die Urnenöffnung am Samstagabend ist für einen Nutzeranteil von circa 2 bis 3,5 Prozent der abstimmenden Personen nicht mehr gerechtfertigt.

Der Gemeinderat hat daher beschlossen, ab 2024 das Wahllokal für die persönliche Stimmabgabe an den Samstagabenden nicht mehr zu betreiben und nur noch an den Abstimmungssonntagen von 8 bis 9 Uhr zu öffnen.

Die neuen Öffnungszeiten sind auf den künftigen Stimmrechtsausweisen vermerkt.

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