Neue Parkordnung zur Stärkung von Tempo 30
Die Kantonspolizei verfügt neue Parkfelder an der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse in Bachenbülach. Sie sollen die Tempo-30-Zonen wirksam beruhigen.

Wie die Gemeinde Bachenbülach informiert, verfügte mit Datum vom 24. November 2025 die Kantonspolizei die Verkehrsanordnung für die Markierung von Parkfeldern an der Länggenstrasse und der Niederglatterstrasse.
Im Rahmen der zwei durchgeführten Wirksamkeitskontrollen in den bestehenden Tempo-30-Zonen wurde festgestellt, dass das zulässige Höchsttempo auf der Länggenstrasse sowie auf der Niederglatterstrasse nicht genügend eingehalten wird.
Die Gemeinde Bachenbülach hat zur weiteren Verkehrsberuhigung auf der Länggenstrasse bei der Kantonspolizei Zürich die im «Tempo-30-Massnahmenplan – Plan B» vorgesehenen Parkfelder beantragt.
Zusätzliche Parkfelder als Teil des Massnahmenplans
Der «Plan B» wurde bereits zusammen mit der Einführung der neuen Tempo-30-Zone von der Gemeindeversammlung beschlossen und sieht zusätzliche Parkfelder ausdrücklich für den Fall vor, dass die angestrebte Verkehrsberuhigung nicht eintritt.
Auf der Niederglatterstrasse soll das Versetzen des bestehenden Doppelparkfelds für eine weitere Verkehrsberuhigung sorgen. Durch die Anpassung der Parkordnung wird eine natürlichere Reduktion der Geschwindigkeit angestrebt.










