Wie die Gemeinde Bachenbülach mitteilt, werden Grundeigentümer gebeten, Bäume und Hecken an öffentlichen Strassen und Wegen ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Bachenbülach: Blick vom Buchenrain Richtung Schwarzwald. - Gemeinde Bachenbülach
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Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden sowie zur Gewährleistung der nötigen Arbeiten durch den Werkhof (Winter- und Sommerdienste) müssen Pflanzen im Bereich von öffentlichen Plätzen, Rad- und Gehwegen sowie bei Hydranten so unterhalten sein, dass keine Behinderungen oder Gefahren entstehen.

Eine Hecke muss hinter die Strassen- beziehungsweise Gehweggrenze zurückgeschnitten werden.

Lichtraumhöhe ist einzuhalten

Bäume und deren Äste, die in den Strassenraum ragen, müssen hinter die Strassen- beziehungsweise Gehweggrenze und bis auf eine Lichtraumhöhe von 4,5 Meter bei Strassen und 2,65 Meter bei Gehwegen zurückgeschnitten werden.

Die Werte müssen auch eingehalten werden, wenn das Geäst nass oder von Schnee bedeckt ist.

Bepflanzungen im Bereich von Ausfahrten, Strassenverzweigungen und Kurveninnenseiten müssen bis auf eine maximale Höhe von 80 Zentimeter zurückgeschnitten werden.

Signalisationen dürfen nicht überwuchert sein

Bäume müssen von morschen Ästen befreit werden.

Strassenbeleuchtungen, Hausnummern, Strassensignalisationen und Wasserhydranten müssen von überwuchernden Pflanzen befreit werden.

Wasserhydranten müssen gut sichtbar und ohne Behinderung bedienbar sein.

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