Aufenthaltsverbot Spielplatz Haspel
Im vergangenen Jahr hat der Gemeinderat mittels Umfrage die Befindlichkeiten der Anwohnerinnen und Anwohner Spiel-, Grill- und Sitzplatzes Haspel evaluiert.

Auslöser waren vermehrte Reklamationen seitens einzelner Grundstückbesitzer im Umfeld der Anlage. Die Umfrage hat gezeigt, dass bei den Bewohnern des Quartiers Brünnli-/Haagächerstrasse das Bedürfnis zum Erhalt dieses Aufenthaltsorts inmitten des Wohnquartiers grossmehrheitlich überwiegt.
Der Gemeinderat hat damals entschieden, vom Anordnen einschneidender Massnahmen, wie dem Abbrechen von Anlageteilen oder dem Erlass eines Aufenthaltsverbots, abzusehen. Während den letzten Monaten hat der Druck auf die öffentlich zugänglichen Anlagen allgemein nochmals zugenommen.
Auslöser dafür war unter anderem die Situation rund um die Verbreitung des Coronavirus. Der Gemeinderat hat sich auch im Zusammenhang mit seinem kürzlich beschlossenen konzeptionellen Vorgehen gegen Vandalismus, Littering und Gewalt erneut mit der Situation rund um öffentliche Anlagen auseinandergesetzt.
Nächtliches Aufenthaltsverbot
In Anbetracht der Lage des Spielplatzes Haspel inmitten des dicht besiedelten Wohngebiets, direkt angrenzend an private Liegenschaften, soll bei dieser Anlage nun doch ein Aufenthaltsverbot angeordnet werden. Dieses gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr und betrifft die beiden gemeindeeigenen Grundstücke Kat.-Nr. 2042 und 2074.
Mit dem nächtlichen Aufenthaltsverbot soll dem Ruhebedürfnis der Anwohner Rechnung getragen werden. Ausgenommen von diesem Verbot werden Personen sein, die über eine ausdrückliche Bewilligung der Gemeinde verfügen.
Vom Entfernen etwelcher Einrichtungen wie Grill, Sitzbänken und Spielgeräten wird abgesehen, weil sie wichtige Elemente zur Belebung eines Quartiers darstellen. Das notwendige Verfahren wird umgehend eingeleitet, sodass baldmöglichst die entsprechenden Signalisationen vor Ort angebracht werden können.