Antrag um Fristerstreckung zuhanden des Gemeinderats

Stadt Bülach
Stadt Bülach

Bülach,

Die Fristerstreckung ersetzt die Vorschriften über das Dauerparkieren auf Parkplätzen mit Parkuhren sowie die Nachtparkverordnung in Bülach.

Parking Symbolbild
Nach Kritik verkleinern der Kanton Basel-Stadt und das UKKB ihr Parking-Projekt - Symbolbild

Am 20. September 2017 hat Gemeinderat René Anthon eine Motion betreffend „Blaue Zone“ eingereicht. An der Sitzung vom 10. Dezember 2018 hat der Gemeinderat die Motion für erheblich erklärt.

Somit ist innert neun Monaten ein Parkierungsreglement zu erarbeiten. Dieses ersetzt die Vorschriften über das Dauerparkieren auf Parkplätzen mit Parkuhren und mit beschränkter Parkzeit sowie die Nachtparkverordnung.

Der bisherige Projektverlauf zeigt, wie komplex und umfassend die Thematik ist. Aus diesem Grund kann die Frist für die Beantwortung der Motion, die am 10. September 2019 abläuft, nicht eingehalten werden.

Der Stadtrat beantragt deshalb dem Gemeinderat, die gesetzlich mögliche Fristerstreckung von einem halben Jahr zu gewähren. Die neue Frist zur Beantwortung der Motion würde somit am 10. März 2020 ablaufen.

Kommentare

Weiterlesen

a
22 Interaktionen
US-Nato-Austritt
bigler kolumne
15 Interaktionen
Bigler

MEHR AUS UNTERLAND

Niederhasli
2 Interaktionen
Bülach
Bülach ZH
20 Interaktionen
Bülach ZH
2 Interaktionen
Teurer Veloweg