Amtliche Publikationen ab 1. Januar 2020 online
Ab 1. Januar 2020 veröffentlicht die Stadt Bülach amtliche Publikationen primär online. Die Internetseite www.buelach.ch löst damit den Zürcher Unterländer als Amtliches Publikationsorgan ab.

Über Baugesuche und Strassenprojekte wird weiterhin im Zürcher Unterländer informiert. Gemeinden sind verpflichtet, Erlasse, allgemeinverbindliche Beschlüsse und Wahlergebnisse im amtlichen Publikationsorgan zu veröffentlichen. Dazu gehören beispielsweise Bauausschreibungen, Planauflagen, Abstimmungsresultate, Einbürgerungen oder Verkehrsanordnungen. Das neue Gemeindegesetz und die dazugehörigevGemeindeverordnung schaffen die Möglichkeit, amtliche Publikationen elektronisch zu publizieren.
Der Stadtrat erachtet die Möglichkeit der elektronischen Publikation als Chance, die Information der Bevölkerung zu stärken. Die Internetseite ist einfach und jederzeit zugänglich. Die gesammelte Veröffentlichung aller Publikationen auf der städtischen Internetseite erhöht die Transparenz der städtischen Information. Zudem entspricht die elektronische Publikation dem Legislaturziel „Die Digitale Verwaltung ist ausgebaut und gestärkt.“
Ergänzende Publikationen im Zürcher Unterländer
Als zusätzliche Informationsdienstleistung für die Bevölkerung hält der Stadtrat an kleineren Zeitungsinseraten zu Baugesuchen und Strassenprojekten (mit Hinweis auf die Online-Publikation) fest. Gleichzeitig lädt er den FriedhofZweckverband Bülach ein, an den Bestattungsanzeigen in den Zeitungen festzuhalten. Der Entscheid, wie der Gemeinderat über seine Tätigkeit informiert, liegt in dessen Kompetenz.
Parlamentarischer Vorstoss zum Thema
Der Entscheid des Stadtrats ist Teil der Antwort auf das Gemeinderat Alfred Schmid und Mitunterzeichnende eingereichte Postulat betreffend Amtliche Publikationen. Die vollständige Antwort des Stadtrats steht unter www.buelach.ch/gemeinderat (überwiesene Vorstösse) zur Verfügung.