Wie die Gemeinde Grabs berichtet, hat sich der Verkehrslärm der Werdenstrasse reduziert. Das Ziel der Tempo-30 Strecke konnte erreicht werden.
Ortseinfahrt Staatsstrasse Grabs (SG).
Ortseinfahrt Staatsstrasse Grabs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit November 2020 gilt Tempo-30 an der oberen Werdenstrasse. Bei dieser Realisierung handelt es sich um eine Lärmsanierungsmassnahme für die Anwohner der Werdenstrasse.

Rückmeldungen bestätigen, dass sich der Verkehrslärm aufgrund dieser Massnahme reduziert hat. Tempomessungen haben ergeben, dass sich die Verkehrsteilnehmer grossmehrheitlich an die Verordnung halten. Insofern konnte das Ziel der Tempo-30 Strecke erreicht werden.

Befürchtet wurde, dass es aufgrund der Temporeduktion vermehrt Ausweichverkehr durch die Quartiere geben könnte. Deswegen wurde bereits vor der Einführung der Temporeduktion eine sogenannte Nummernschilderhebung vorgenommen. An jeweils zwei Tagen wurden zu den Stosszeiten morgens, mittags und abends sämtliche in die Quartiere ein- und ausfahrenden Fahrzeuge notiert.

Fünf Standorte südlich und vier Standorte nördlich

Die Erhebung wurde nach der Umsetzung der Tempo-30 Strecke diesen Frühsommer wiederholt. Aufgrund der Auswertung der Nummernschilder konnte festgestellt werden, welche Autos die Quartiere durchquerten. Dabei wurden fünf Standorte südlich und vier Standorte nördlich der Werdenstrasse untersucht.

Die Erhebung zeigt keine grossen Veränderungen der Routenwahl. Eine Zunahme des Ausweichverkehrs durch die Quartiere kann aufgrund der Erhebung nicht belegt werden. Im Quartier südlich der Werdenstrasse wurde nach der Einführung der Tempo-30 Strecke sogar weniger Durchgangsverkehr registriert.

Die Abweichungen bewegen sich jedoch im Bereich der statistischen Varianz. Die Resultate der Nummernschilderhebungen vermögen einen Ausweichverkehr durch die Quartiere nicht zu bestätigen. Tempomessungen zeigen, dass im Stütliquartier mit seinen engen, verwinkelten Strassenverhältnissen ein moderates Tempo gefahren wird. Das durchschnittliche Tempo liegt bei rund 32 km/h.

Ähnliche Werte weist die Fabrikstrasse auf

Ähnliche Werte weist auch die Fabrikstrasse auf, wo das Tempo aufgrund von Verkehrsinseln und Rechtsvortritt angepasst werden muss. Zone 30 als Lösung? Oft wird für Quartierstrassen eine 30er-Zone gefordert.

Diese sind seitens kantonaler Verkehrspolizei an Auflagen gebunden und bedingen ein Gutachten, welches die Voraussetzungen gemäss Signalisationsverordnung (SSV, Art. 108 Abs. 2) belegt. Wird eine 30er-Zone bewilligt, sind bauliche Massnahmen im Strassenraum umzusetzen.

Tempo-30 an der oberen Werdenstrasse

Im Kanton St.Gallen werden diese Information über die Abklärungen der Verkehrskommission konsequent eingefordert; so beispielsweise ein Eingangstor mit seitlicher Beschilderung, vertikaler Versatz (Rampe), horizontaler Versatz (Halbinsel), versetzte Parkfelder, gepflasterte Kreuzungen oder Rechtsvortrittsmarkierungen.

Diese Massnahmen sind aufwändig und nicht unumstritten, verleiten sie doch Unbelehrbare auch dazu, die Objekte im wahrsten Sinn des Wortes zu umfahren oder umzufahren.

Die Verkehrskommission verfolgt deshalb schon länger die Strategie, bei regulären Sanierungen von Quartierstrassen mit zweckmässigen Mitteln das Tempo zu reduzieren. Dies wurde beispielsweise kürzlich bei der Sanierung der Kirchbüntstrasse umgesetzt; Rechtsvortritte werden am Boden markiert, so dass Automobilisten sensibilisiert werden.

Ein generelles Innerorts-Tempo von 30 km/h

Von einer durchgängigen Tempo-30 Zone will man derzeit absehen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes auf Bundesebene ein generelles Innerorts-Tempo von 30 km/h eingeführt wird.

Diskussionen dazu sind bereits im Gange. Welche Massnahmen auch immer ergriffen werden, am Ende hängt die Sicherheit vor allem an der Vernunft aller Verkehrsteilnehmenden. Hier plädieren die Gemeindebehörden für Rücksicht, Vorsicht und Respekt.

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