Sevelen

Gemeinde Sevelen führt Einbürgerungsaktion durch

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Werdenberg,

Wie die gemeinde Sevelen berichtet, führt der Einbürgerungsrat zusammen mit der Orts- und Politischen Gemeinde ab Januar 2023 eine Einbürgerungsaktion durch.

Gemeindeverwaltung Sevelen in Werdenberg im Kanton St. Gallen.
Gemeindeverwaltung Sevelen in Werdenberg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Einbürgerungsrat Sevelen führt 2023 eine Einbürgerungsaktion durch, wessen Ziel es ist, die Anzahl an Seveler Ortsbürgern zu erhöhen.

Per Ende November 2022 sind 20,5 Prozent der Seveler Einwohner auch Ortsbürger.

Die Seveler Einbürgerungsaktion startet im Januar 2023 und wird von der Ortsgemeinde zusammen mit der Politischen Gemeinde angeboten.

Voraussetzungen der besonderen Einbürgerung

Hiermit können Schweizer Bürger, die mindestens seit fünf Jahren in Sevelen wohnen und sich mit Sevelen verbunden fühlen, das Seveler Bürgerrecht erlangen.

Minderjährige Kinder können in die Einbürgerung der gesuchstellenden Person miteinbezogen werden, wenn diese die elterliche Sorge ausübt.

Wer zum Zeitpunkt der Gesuchstellung das 18. Altersjahr erreicht hat, stellt sein Gesuch um Einbürgerung allein.

Kosten des Einbürgerungsverfahrens

Die Bearbeitungsgebühr für das Einbürgerungsverfahren beträgt pro Gesuch 100 Franken.

Für Personen, die das St.Galler Bürgerrecht noch nicht besitzen, erhebt der Kanton St.Gallen 300 Franken pro Gesuch in Ergänzung zur Gemeindegebühr.

Gesuche sind bis Ende Mai 2023 einzureichen

Einbürgerungsgesuche sind vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bis 31. Mai 2023 bei der Kanzlei Sevelen einzureichen.

Die Gesuche können im Online-Schalter auf der Webseite der Gemeinde oder direkt bei der Kanzlei, bezogen werden.

Über die besondere Einbürgerung entscheidet gemäss kantonalem Recht der Einbürgerungsrat abschliessend, doch bei Gesuchstellenden, welche das St.Galler Bürgerrecht noch nicht besitzen, entscheidet die Regierung im Anschluss über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts.

Es wird empfohlen, bei einem bisher ausserkantonalen Bürgerrecht abzuklären, ob bei einer Einbürgerung in Sevelen nach dem jeweiligen kantonalen Recht das bisherige Bürgerrecht beibehalten werden kann oder nicht.

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