Auf dem Friedhof in Grabs werden Gräber geräumt
Gemäss Artikel 15 Abschnitt 1 des Friedhofreglementes beträgt die Grabesruhe für Erdbestattungs- und Urnengräber mindestens 20 Jahre und für Erdbestattungs-Kindergräber 15 Jahre.
Aufgrund von Artikel 35 des Friedhofreglementes verfügt der Gemeinderat die Aufhebung beziehungsweise Räumung der Erwachsenen-Erdbestattungsgräber (beerdigt 2002 bis 2003) und der Urnengräber (beigesetzt 2002 bis 2003) per 31. Oktober 2024.
Die Angehörigen dieser Verstorbenen werden ersucht, die Grabsteine, Einfassungen und Pflanzen bis spätestens 31. Oktober 2024 zu räumen.
Haftbarkeit der Gemeinde wird ausgeschlossen
Grabmäler, Einfassungen und Pflanzen, die bis zu diesem Datum nicht entfernt sind, verfallen an die politische Gemeinde.
Jegliche Verantwortung und Haftbarkeit der Gemeinde wird ausgeschlossen. Bei Fragen wende man sich während der Bürozeiten an das Gemeindebauamt Grabs.