Amtliche Publikationen künftig digital verfügbar
Ab 1. Februar 2026 nutzt die Stadt Buchs die kantonale Plattform als primäres amtliches Publikationsorgan. Zeitnahe Infos sind kostenlos online verfügbar.

Wie die Stadt Buchs SG bekannt gibt, hat der Stadtrat beschlossen, das amtliche Publikationsorgan der Stadt den heutigen Bedürfnissen anzupassen. Die elektronische Publikationsplattform des Kantons St. Gallen wird ab dem 1. Februar 2026 das primäre amtliche Publikationsorgan der Stadt Buchs.
Diese Plattform stellt bereits nach geltendem Recht ein offizielles, rechtsverbindliches Publikationsorgan dar und ermöglicht eine rasche, tagesaktuelle Veröffentlichung von amtlichen Mitteilungen.
Durch die sofortige Verfügbarkeit der Informationen können Fristen unmittelbar ausgelöst und Verwaltungsverfahren beschleunigt werden. Gleichzeitig ist die Nutzung der Plattform sowohl für Bevölkerung wie auch Gemeinde kostenlos.
Digitale Publikation ersetzt Dreifachveröffentlichung
Bisher wurden amtliche Informationen parallel auf der städtischen Webseite, auf der kantonalen Plattform sowie in der Zeitung «Werdenberger & Obertoggenburger» publiziert. Diese Dreifachpublikation hat zu erheblichen Mehrkosten und administrativem Aufwand geführt.
Hinzu kommt, dass nicht mehr alle Haushalte über ein Zeitungsabonnement verfügen. Durch die Neuregelung bleibt die städtische Webseite weiterhin als zusätzlicher Kommunikationskanal verbindlich; die Publikation im «Werdenberger & Obertoggenburger» wird hingegen fakultativ und kann von den Abteilungen der Stadtverwaltung situationsgerecht genutzt werden.
Für Bevölkerungsgruppen ohne digitalen Zugang stellt die Stadt sicher, dass alle amtlichen Bekanntmachungen im Schaukasten der Stadtverwaltung zugänglich sind.










