Autolenkerin prallt in Schaufenster

Kantonspolizei St. Gallen
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Aarau,

Am Donnerstagvormittag, kurz vor 9:40 Uhr, hat eine 86-jährige Frau in Buchs die Kontrolle über ihr Auto verloren. Nach mehreren Kollisionen prallte das Auto in ein Schaufenster.

Autofahrerin verliert die Kontrolle über ihr Fahrzeug und prallt in Schaufenster - Kapo St. Gallen

Die Fahrerin wurde unbestimmt verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden. Der Sachschaden beträgt mehrere zehntausend Franken.

Um 9:40 Uhr ging bei der Kantonspolizei St.Gallen die Meldung ein, dass ein Auto in ein Schaufenster geprallt sei. Die ausgerückten Rettungskräfte stellten eine Rauchentwicklung beim Auto fest. Im Auto befand sich eine 86-jährige Frau. Zur Bergung der Autofahrerin wurde die örtliche Feuerwehr aufgeboten.

Beim Unfall wurde die 86-jährige Autofahrerin unbestimmt verletzt und musste vom Rettungsdienst ins Spital gebracht werden.

Gemäss jetzigen Erkenntnissen fuhr die Frau mit ihrem Personenwagen rückwärts aus einem Parkplatz des Coops in die Oberstüdtlistrasse. Dort prallte das Auto mit dem Heck in einen Zaun und einen Veloständer. Anschliessend legte die Frau den Vorwärtsgang ein und fuhr auf der Alvierstrasse in Richtung Bahnhofstrasse.

Diese überquerte sie und fuhr in die Bäckergasse ein. Dort geriet das Auto auf den linkseitig befindlichen Randstein und prallte mit der linken Fahrzeugseite gegen einen weiteren Velounterstand. Durch die Wucht des Aufpralls riss es am Auto die linke vordere Antriebswelle und das rechte Rad ab. Folglich fuhr das Auto weiter auf die Grünaustrasse und kollidierte mit der linken Front mit einer Signaltafel. Letztlich überquerte das Auto die Grünaustrasse und prallte in ein korrekt parkiertes Auto und dann in das Schaufenster eines Verkaufsgeschäftes. Die Fahrerin machte einen technischen Defekt an ihrem Auto geltend.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt. Durch den Unfall entstand Drittschaden und die Unfalllenkerin verletzte sich unbestimmt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen hat eine Blut- und Urinprobe bei der Frau verfügt. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Franken.

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