Wallbach informiert über die Kommissionswahlen

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Brugg,

Die Anmeldung für die Kommissionswahlen muss bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, um 12 Uhr auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden oder eingetroffen sein.

Wahlurne
Eine Hand steckt einen Zettel in eine Wahlurne. (Symbolbild) - keystone

Wie die Gemeinde Wallbach berichtet, ist im 1. Wahlgang die Wahl der Finanzkommission, des Wahlbüros und der Steuerkommission nicht vollständig zu Stande gekommen. Es ist deshalb ein zweiter Wahlgang durchzuführen. Es sind in der Finanzkommission noch drei Sitze zu besetzen, im Wahlbüro ein Ersatzmitglied und in der Steuerkommission ein Ersatzmitglied.

Wählbar im 2. Wahlgang ist jeder in Wallbach wohnhafte Stimmberechtigte, auch wenn im 1. Wahlgang keine Kandidatur erfolgte. Alle Kandidaten für den 2. Wahlgang müssen innert zehn Tagen nach dem 1. Wahlgang durch mindestens zehn Stimmberechtigte der Gemeinde angemeldet werden

Das sind die Termine für Anmeldung und Wahl

Die Anmeldung muss bis am Mittwoch, 6. Oktober 2021, 12 Uhr, auf der Gemeindekanzlei eingereicht werden oder eingetroffen sein.

Werden nicht mehr wählbare Kandidaten vorgeschlagen als Sitze zu vergeben sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von fünf Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge unterbreitet werden können. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird der/die Vorgeschlagenen als in stiller Wahl gewählt erklärt.

Werden mehr Anmeldungen als Sitze zu vergeben sind eingereicht, findet am 28. November 2021 der 2. Wahlgang an der Urne statt.

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