Wie die Gemeinde Villigen informiert, gilt vom 1. April bis 31. Juli 2024 während der Brut- und Setzzeit im Wald und am Waldrand eine Leinenpflicht für Hunde.
Villigen. (Symbolbild) - villigen.ch
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In der Zeit zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. Juli 2024 sind im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen.

Dieses Obligatorium gilt gestützt auf die Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.

Hunde sollten ebenfalls an der Leine geführt werden, wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen.

Leinenpflicht dient zum Schutz

Wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen, ist es für alle angenehmer, wenn der Hund an der Leine geführt wird.

Dasselbe gilt auch, wenn sich die Tiere selber gefährden (zum Beispiel Strassenverkehr, Stadt, Quartier) oder im Wald und auf Waldhöhe, besonders während der Setzzeit der Rehe.

Wenn andere Hunde angeleint entgegenkommen und im Dorfzentrum, im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen, öffentlichen Spiel- und Grünflächen, soll der Hunde immer an der Leine geführt werden.

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