Schinznach ruft zum Zurückschneiden von Sträuchern auf
Wie die Gemeinde Schinznach mitteilt, haben Grundeigentümer bis 16. Oktober 2022 Zeit, Bäume, Sträucher und Hecken gemäss den Vorgaben zurückzuschneiden.

Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert gemäss § 110 Baugesetz vom 1. April 1994 und § 42 Bauverordnung, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Bepflanzungen, Grünhecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,80 und 3 Meter gewährt bleiben. Einzelne die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.
Das Zurückschneiden soll bis spätestens am 16. Oktober 2022 erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt sind die Technischen Betriebe berechtigt, bei Bedarf ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden.
Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen können die Technischen Betriebe nicht haftbar gemacht werden.