Schinznach

Schinznach ruft zum Zurückschneiden von Sträuchern auf

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Brugg,

Wie die Gemeinde Schinznach mitteilt, haben Grundeigentümer bis 16. Oktober 2022 Zeit, Bäume, Sträucher und Hecken gemäss den Vorgaben zurückzuschneiden.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde Schinznach sieht seit den 1960er-Jahren um drei Viertel an.
Die Einwohnerzahl der Gemeinde Schinznach sieht seit den 1960er-Jahren um drei Viertel an. - Nau.ch / Werner Rolli

Alle Anwohner an Strassen und öffentlichen Wegen werden aufgefordert gemäss § 110 Baugesetz vom 1. April 1994 und § 42 Bauverordnung, überhängende Äste auf die lichte Höhe von mindestens 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen zurückzuschneiden.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit muss bei Bepflanzungen, Grünhecken und so weiter an Einmündungen und Strassenabzweigungen die freie Durchsicht in der Höhe zwischen 0,80 und 3 Meter gewährt bleiben. Einzelne die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Das Zurückschneiden soll bis spätestens am 16. Oktober 2022 erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt sind die Technischen Betriebe berechtigt, bei Bedarf ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden.

Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen können die Technischen Betriebe nicht haftbar gemacht werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump Zölle
291 Interaktionen
Endet bald
a
169 Interaktionen
«Kein Auge trocken»

MEHR SCHINZNACH

killwangen
22 Interaktionen
Schinznach Bad AG
Schinznach
9 Interaktionen
Schinznach
festnahme
Schinznach Dorf AG

MEHR AUS BADEN

a
149 Interaktionen
Ermittlungen
Villigen AG
3 Interaktionen
Villigen AG
Auffahrkollision auf A3
Mülligen AG
veltheim königsnatter
4 Interaktionen
Schreck!