Wie die Gemeinde Riniken informiert, werden Eigentümer leer stehender Wohnungen und Häuser gebeten, diese bis 1. Juni 2023 der Gemeindeverwaltung mitzuteilen.
Wohnungen
Eine leerstehende Wohnung. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Gezählt werden Wohnungen oder Wohnhäuser, welche per Stichtag 1. Juni 2023 unbesetzt, aber bewohnbar sind und zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.

Anzugeben sind Miete oder Kauf, Anzahl der Zimmer sowie Wohnraum in Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus.

Die Meldungen sollten bis spätestens Donnerstag, 1. Juni 2023, an die Gemeindekanzlei Riniken, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.

Die Mitarbeit an der Zählung ist gemäss Bundesgesetz für die Gemeinden sowie für die Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.

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