Regierungsrat hat die «Spielregeln» erneut geändert

Gemeinde Oberrohrdorf
Gemeinde Oberrohrdorf

Brugg,

Bei den Wahlen oder Ersatzwahlen für das Amt des Gemeindeammanns oder eines Gemeinderats kann im 1. Wahlgang keine stille Wahl durchgeführt werden.

Wahlen - Keystone

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann bei den Wahlen oder Ersatzwahlen für das Amt des Gemeindeammanns oder eines Gemeinderats im 1. Wahlgang keine stille Wahl durchgeführt werden, dies im Gegensatz für Wahlen für Schulpflege, Steuerkommission, Finanzkommission und Wahlbüro. Im Zusammenhang mit den geplanten Ersatzwahlen vom 27. September 2020 wurde u.a. in der Berg-Post vom 12. Februar 2020 darauf hingewiesen.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die «Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus (SonderV 20-1) vom 1. April 2020» erlassen. Darin wurde in § 15 festgelegt, dass ausnahmsweise eine stille Wahl auch im 1. Wahlgang möglich ist. Dementsprechend hat der Gemeinderat in den Ausgaben der Berg-Post vom 29. April und 24. Juni 2020 auf die Änderungen hingewiesen.

Mit Datum 25. Juni 2020 hat der Regierungsrat nun einige Bestimmungen dieser Sonderverordnung aufgehoben, so unter anderem den § 15. Dies heisst nun insbesondere, dass bei Gemeinderatswahlen (inkl. Gemeindeammann), auch bei bereits angesetzten Wahlen, keine stillen Wahlen möglich sind. Dies bedeutet also, dass am 27. September 2020 in jedem Fall eine Urnenwahl stattfindet.

Die Frist zur Anmeldung für den 1. Wahlgang endet am Freitag, 14. August 2020, 12.00 Uhr.

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