Mellingen erinnert Hundehalter an die Meldepflicht
Wie die Gemeinde Mellingen mitteilt, müssen Hunde, die über drei Monate alt sind, bei der Gemeinde und der Schweizer Hundedatenbank angemeldet sein.

Jeder Hund, der über drei Monate alt ist, muss sowohl bei der Gemeinde als auch in der Schweizer Hundedatenbank angemeldet sein.
Ausserdem ist jährlich die Hundesteuer zu entrichten.
Die Hundesteuer wird von der Gemeindekanzlei im Mai 2023 per Rechnung erhoben.
Sie beträgt für das sogenannte «Hundejahr» 1. Mai bis 30. April für den ganzen Kanton einheitlich 120 Franken pro Hund.
Allfällige Änderungen sollen gemeldet werden
Die Hundehalter werden gebeten, allfällige Änderungen in der Hundehaltung bis Ende April 2023 zu melden.
So kann eine entsprechende Mutation im Hunderegister vorgenommen und eine Korrektur oder Stornierung der Rechnung vermieden werden.
Weitere Informationen zur Hundekontrolle sind auf der Webseite der Gemeinde Mellingen zu finden.