Mandach AG: Steuern bis Ende Oktober zahlen – sonst folgt Verzugszins
Wer die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2026 noch nicht bezahlt hat, muss den Restbetrag in Mandach AG bis zum 31. Oktober 2026 begleichen.

Im September wurden die Verfallsanzeigen für noch nicht bezahlte provisorische Kantons- und Gemeindesteuern 2026 versendet. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Erinnerung, nicht um eine Mahnung. Geleistete Akontozahlungen sind auf der Abrechnung berücksichtigt. Der Restbetrag ist per 31. Oktober 2026 zu begleichen.
Bitte verwenden Sie für die Bezahlung der Steuern 2026 nur die Einzahlungsscheine, welche der prov. Steuerrechnung beigelegt wurden. Falls Sie die Zahlung mittels E-Banking ausführen, passen Sie bitte Ihren Auftrag aufgrund der Einzahlungsscheine für das Jahr 2026 an.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich: Ab dem 1. November 2026 wird auf dem Restausstand ein Verzugszins von 4.5 % Prozent berechnet. Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026.










