Mandach AG: Grundeigentümer sollen Hecken zurückschneiden
Die Gemeinde Mandach AG bittet die Grundeigentümer, Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Trottoirs zurückzuschneiden. So bleiben die Sichtzonen frei.

Alle Grundeigentümer werden gebeten, die Bäume und Sträucher entlang von Strassen und Wegen sowie von Trottoirs innerhalb und ausserhalb des bebauten Gebietes auf das gesetzliche Minimum zurückzuschneiden. So helfen Sie mit, die nötigen Sichtzonen für die Verkehrsteilnehmer einzuhalten und das Unfallrisiko zu vermindern. Für die Abstandsvorschriften gelten die einschlägigen Bauvorschriften (§ 109.1 BauG und 42 BauV).










