Wie die Gemeinde Lupfig meldet, werden Grundeigentümer ersucht, alle Bäume, deren Äste in öffentliche Strassen und Wege hineinragen, zurückzuschneiden.
Die Gemeindeverwaltung von Lupfig an der Breitenstrasse 14.
Die Gemeindeverwaltung von Lupfig an der Breitenstrasse 14. - Nau.ch / Werner Rolli
Ad

Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss bis Ende April 2023 zurückzuschneiden.

Die lichte Höhe von überhängenden Ästen beträgt über Strassen 4,50 Meter und über Gehwegen 2,50 Meter.

Sichtfreier Raum ist zu gewährleisten

An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimeter und einer solchen von drei Meter gewährleistet sein.

Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten sind innerhalb der Sichtzonen zugelassen.

Bei Verkehrssignalen, Hydranten und Strassenlampen müssen die Pflanzen besonders gut zurückgeschnitten werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Lupfig