Littering und Vandalismus in Mägenwil

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Brugg,

Wie die Gemeinde Mägenwil mitteilt, häufen sich in letzter Zeit wieder Meldungen von Littering und auch Vandalismus.

Littering
Littering hat gemäss einer Umfrage in der Schweiz tendenziell abgenommen. - sda - KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Leider häufen sich in letzter Zeit wieder Meldungen von Littering und auch Vandalismus. Es wird angenommen, dass die Hauptursachen für die zunehmende Entsorgung von Abfall ausserhalb der dafür vorgesehenen Behälter veränderte Konsumgewohnheiten (zum Beispeil «fliegende Verpflegung») sowie ein generell nachlässigerer Umgang mit öffentlichem Eigentum sind.

Als Hintergrund solchen Handelns werden Bequemlichkeit, schlechte Angewohnheiten und Provokation vermutet. Littering ist verboten und bietet eine einfache Möglichkeit, eine Grenze zu überschreiten.

Der Gemeinde Mägenwil entstehen dadurch zusätzliche Reinigungskosten. Weitere Auswirkungen sind die Umweltverschmutzung und der Schaden für das Erscheinungsbild von Mägenwil.

Mägenwil verfügt über genügend Robidog-Behälter

Unter Littering versteht man nicht nur das Wegwerfen von Abfall, sondern auch das Nichtaufnehmen von Hundekot oder das Entsorgen von Robidog-Beuteln auf der Strasse respektive in privaten Gärten.

Mägenwil verfügt über ein sehr gut ausgebautes Robidog-Behälter-Netz, um die fach- und umweltgerechte Entsorgung des Hundekots zu ermöglichen. Im Weiteren wird es vor allem von Privatpersonen als sehr störend empfunden, wenn Zigarettenstummel, Papier et cetera in ihren Gärten entsorgt werden.

Die Gemeinde weist ausserdem darauf hin, dass Sachbeschädigungen gemäss Artikel 144 StGB als Straftat gelten und zur Anzeige gebracht werden können. Dazu gehören auch mutwillige Beschädigungen von Gartenzäunen und Pflanzen.

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