Hundekot – Gemeinde erinnert an Hundehalter an ihre Pflicht
Für den Hundekot sind die Hundehaltenden verantwortlich. Angesichts jüngster Beschwerden erinnert die Gemeinde Mönthal an diese Pflicht und mögliche Bussen.

Gemäss Polizeireglement Paragraph 28 ist es verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen und die Hundehalter sind verpflichtet, den Hundekot einzusammeln und in die dafür bestimmten Behälter zu deponieren.
Für die Nichtbefolgung dieser gesetzlichen Bestimmung kann eine Ordnungsbusse durch die Regionalpolizei oder durch den Gemeinderat ausgestellt werden.
Der eigenen Pflicht nachkommen
Die Gemeindeverwaltung hat wieder vermehrt die Mitteilung erhalten, dass Einwohner regelmässig Hundekot in Gärten und auf Hausplätzen haben, welche durch die Hundehalter nicht eingesammelt werden.
Hundekot ist nicht nur eklig, sondern kann auch gesundheitsschädigend sein. Deshalb appelliert der Gemeinderat an alle Hundehalter, ihrer Pflicht nachzukommen, den Hundekot konsequent einzusammeln und korrekt im nächsten Robidog zu entsorgen.
Die Gemeinde Mönthal hat an verschiedenen Standorten Robidogbehälter aufgestellt. Diese Behälter werden regelmässig geleert und mit neuen Sackspendern aufgerüstet.
Weiter können Hundekotsäckli gratis zu den Schalteröffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung Mönthal bezogen werden.










