Gemeinde Meisterschwanden AG erinnert an die Meldepflicht von Tagesfamilien

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Brugg,

Tagesfamilien müssen sich als solche in der Gemeinde Meisterschwanden AG melden. Das Gemeindehaus erklärt, wann und wie dies geschehen muss.

Kinderbetreuung
Eine Frau beaufsichtigt drei kleine Kinder. - Gemeinde Meisterschwanden

Eine Person oder Familie, die Kinder betreut, wird zur meldepflichtigen Tagesfamilie, falls sie Kinder unter zwölf Jahren betreut und die Betreuung gegen Entgelt erfolgt.

Laut der Mitteilung der Gemeinde Meisterschwanden AG gilt folgendes nicht als die Betreuung von Tageskindern. Wenn es die eigenen Kinder oder die, von nahen Verwandten sind.

Auch Kinder, welche zu Besuch weilen oder ausschliesslich den Mittagstisch (11:30 – 13:30 Uhr) besuchen zählen nicht dazu. Zudem stellt die Gemeinde klar, dass die Meldepflicht für die Tagesfamilie, nicht für das Betreuungsverhältnis gilt.

Übernachtungen von Tageskindern müssen situationsabhängig geprüft werden

Wenn ein Tageskind bei der Tagesfamilie übernachtet, ist situationsabhängig zu prüfen, ob eine Meldepflicht vorliegt, oder ob es sich aufgrund der Umstände um ein bewilligungspflichtiges Wochen- bzw. Dauerpflegeverhältnis handelt.

Werden während mehr als 20 Stunden Kinder betreut und sind zumindest zeitweise mehr als fünf Kinder anwesend, so untersteht die Tagesfamilie den Bestimmungen über Krippen. Auch wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt.

Wie Sie sich melden

Sie füllen das Meldeformular für Tagesfamilien vollständig aus und unterzeichnen es. Sie besorgen sich einen Strafregisterauszug (Privatauszug).

Diese zwei Dokumente senden Sie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die Sozialen Dienste der Gemeinde Meisterschwanden.

Die für Sie zuständige Aufsichtsperson meldet sich innert drei Monaten nach Eingang der Meldung bei Ihnen für einen ersten Aufsichtsbesuch.

In der Regel findet ab dann ein jährlicher Aufsichtsbesuch bei Ihnen statt. Im Anschluss an diese Besuche erhalten Sie jeweils eine Kopie der schriftlichen Bestätigung des Aufsichtsresultats.

Die Aufsicht untersteht der Schweigepflicht. Alle Ihre Informationen und Daten werden vertraulich behandelt.

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