Fislisbach informiert über die rechtzeitige Zahlung der Steuern
Die Gemeinde Fislisbach weist darauf hin, dass die Steuern bis zum 31. Oktober 2021 zu zahlen sind. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung fällt ein Verzugszins an.

Die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 sind bis am 31. Oktober 2021 zahlbar. Die entsprechende Verfallsanzeige wurde bereits versandt. Sollte eine rechtzeitige Bezahlung der Steuerrechnung nicht möglich sein, ist eine Kontaktaufnahme mit der Finanzverwaltung Fislisbach notwendig.
Eine Stundung kann unter Angabe der Gründe telefonisch oder schriftlich beantragt werden. Gerne kann auch ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart werden. Bei Nichtbezahlung der Rechnung wird ab dem 1. November 2021 Verzugszins berechnet. Dieser beträgt im Jahr 2021 5,1 Prozent.
Ist keine Stundungs- oder Ratenvereinbarung hinterlegt, erfolgt im November 2021 die Mahnung mit einer zusätzlichen Gebühr von 35 Franken. Sollte die provisorische Steuerrechnung nicht dem zu erwartendem Steuerbetrag 2021 entsprechen, kann beim Steueramt eine Anpassung der Rechnung verlangt werden.