Den Steuerpflichtigen von Hausen AG wird automatisch eine Fristerstreckung für die Einreichung der Steuererklärung bis 30. Juni 2022 gewährt.
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Verrechnungssteuer-Reform: Eine Person füllt eine Steuererklärung aus. - Keystone
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Wie die Gemeinde Hausen AG informiert, hat die Bevölkerung in den letzten Tagen die Steuererklärung 2021 erhalten. Der offizielle Termin zur Einreichung ist der 31. März 2022. Die Abteilung Steuern trägt dem Umstand Rechnung, dass es für viele nicht möglich sein wird, diesen Termin einzuhalten, weil zum Beispiel wichtige Belege fehlen. Es wird daher allen Steuerpflichtigen von Hausen AG automatisch eine Fristerstreckung bis 30. Juni 2022 gewährt. Die Bevölkerung braucht dafür nichts zu unternehmen.

Längere Fristerstreckung muss frühzeitig beantragt werden

Die Gemeinde bittet jedoch um Verständnis, dass der erste Mahnlauf (Achtung Mahngebühr) für die Steuererklärungen 2021 Anfang Juli 2022 in Auftrag gegeben wird. Wenn eine längere Fristerstreckung benötigt wird, muss diese frühzeitig beantragt werden. Dazu muss die Onlineplattform benutzt oder ein E-Mail an der Gemeinde gesendet werden.

Die Abteilung Steuern dankt bereits heute allen, welche ihre Steuererklärung fristgerecht, das heisst bis 31. März 2022 oder zum individuell vereinbarten Termin, vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post einreichen oder in den Briefkasten der Gemeinde werfen. Die Abteilung Steuern beantwortet gerne Fragen telefonisch oder per E-Mail.

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