Wie die Gemeinde Lupfig berichtet, werden die Entwürfe mit Erläuterungen vom 24. Mai bis 22. Juni 2022 bei den Gemeindeverwaltungen öffentlich aufgelegt.
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Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe des Gestaltungsplans Campus Reichhold gemäss § 24 Absatz 1 BauG öffentlich aufgelegt.

Die Entwürfe mit Erläuterungen und der abschliessende Vorprüfungsbericht liegen vom 24. Mai bis 22. Juni 2022 bei den Gemeindeverwaltungen Lupfig und Hausen AG auf und können während der Bürozeiten oder auf der Internetseite der jeweiligen Gemeinde eingesehen werden.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Absatz 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Lupfig respektive beim Gemeinderat Hausen einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 BauG).

Orientierungsversammlung am 1. Juni 2022

Am Mittwoch, 1. Juni 2022, 19 Uhr informieren die Gemeinderäte Lupfig und Hausen AG anlässlich einer gemeinsamen Orientierungsversammlung in der Mehrzweckhalle Hausen AG über den Gestaltungsplan «Campus Reichhold».

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