Aufhebung von 16 kommunalen Sondernutzungsplänen – Einwendung abgewiesen
Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden die rechtskräftigen Sondernutzungspläne auf eine mögliche Aufhebung hin überprüft

Im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung wurden die rechtskräftigen Sondernutzungspläne auf eine mögliche Aufhebung hin überprüft. Sind diese vollständig umgesetzt und die enthaltenen Regelungen (Baulinien, Strassenabstände usw.) durch allgemein geltendes Recht abgedeckt, können diese im Rahmen des ordentlichen Verfahrens aufgehoben werden. Die öffentliche Auflage fand vom 19. November bis am 18. Dezember 2018 statt. Eine Person hat dagegen Einwendungen erhoben. Nach umfangreichen Abklärungen hat der Gemeinderat in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage die Aufhebung dieser 16 kommunalen Sondernutzungspläne beschlossen und die Einwendung abgewiesen. Im Weiteren wird auf die separate, offizielle Publikation verwiesen.