Wie die Gemeinde Auenstein berichtet, ist der Feuerwehr die Befahrung von Strassen mit LKW-Fahrverbot für die Durchführung von Übungen weiterhin möglich.
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Zwei LKWs unterwegs. (Symbolbild) - Keystone
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Per 1. Januar 2021 trat in der Gemeinde Auenstein eine Änderung der Signalisationsverordnung (SSV) in Kraft, welche in Bezug auf die Teilfahrverbote eine neue Regelung für schwere Arbeitsmotorwagen enthält.

Neu dürfen Strassen, die mit einem Lastwagenfahrverbot belegt sind, einzig durch Feuerwehrfahrzeuge bei dringlichen Einsatzfahrten mit Blaulicht und Wechselklanghorn benutzt werden.

Der Gemeinderat hat deshalb eine Ausnahmebewilligung an die Feuerwehr und weitere Blaulichtorganisationen für Einsatzfahrzeuge zum Befahren von Gemeindestrassen, die mit einem Lastwagenfahrverbot belegt sind, erteilt, damit die Durchführung von möglichst realitätsnahen Übungen weiterhin möglich ist.

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