Anstellung eines gemeinsamen Brunnenmeisters geplant

Gemeinde Oberrohrdorf
Gemeinde Oberrohrdorf

Brugg,

In den drei Gemeinden Oberrohrdorf, Remetschwil und Stetten besteht im Bereich der Wasserversorgung Handlungsbedarf

Anstellung eines gemeinsamen Brunnenmeisters geplant
Anstellung eines gemeinsamen Brunnenmeisters geplant - Keystone

In den drei Gemeinden Oberrohrdorf, Remetschwil und Stetten besteht im Bereich der Wasserversorgung Handlungsbedarf. Dabei geht es in erster Linie um das Amt des Brunnenmeisters, insbesondere infolge anstehender oder "aufgeschobener" Pensionierungen.

Auch müssen wohl die Stellvertretungsregelungen in allen drei Gemeinden als ungenügend bezeichnet werden, was vor allem bei unvorhergesehenen Absenzen des Brunnenmeisters jeweils zu organisatorischen Problemen führt. Dies hat auch eine externe Analyse über die Technischen Bereiche in den Gemeinden Oberrohrdorf und Remetschwil bestätigt.

Zudem darf nicht vergessen werden, dass das Trinkwasser als das wohl wichtigste Lebensmittel bezeichnet werden kann, welches sehr strengen hygienischen Anforderungen unterliegt. Die Bevölkerung erwartet nicht weniger, als dass zu jeder Zeit und ohne Unterbrechung Wasser in genügender Menge und guter Qualität zu Trink-, Brauch-, und Löschzwecken zur Verfügung steht.

Ein gemeinsamer Brunnenmeister

Verschiedene Abklärungen und Erhebungen haben ergeben, dass für das Amt des Brunnenmeisters in den drei Gemeinden gesamthaft ein 100 %-Pensum notwendig ist. Die Gemeinderäte sind deshalb der Ansicht, dass im Bereich der Wasserversorgung, insbesondere bei der Anstellung eines neuen Brunnenmeisters, eine vertiefte Zusammenarbeit zwischen Oberrohrdorf, Remetschwil und Stetten sinnvoll ist, damit eine zuverlässige Wasserversorgung auch in Zukunft gesichert ist.

Es ist deshalb geplant, dass die drei Gemeinden einen gemeinsamen Brunnenmeister anstellen.

Punkte der gemeinsamen Zusammenarbeit

– Die drei Gemeinden stellen einen Brunnenmeister mit einem Pensum von 100 % an

– Die Gemeinde Oberrohrdorf wird als Leit- bzw. Anstellungsgemeinde festgelegt, d.h. es gelten die personalrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Oberrohrdorf.

– Die Stellvertretung regelt jede Gemeinde selber, d.h. in jeder Gemeinde wird eine Person dahingehend ausgebildet, dass sie bei Ferienabwesenheit oder einem krankheitsbedingten Ausfall des Brunnenmeisters den Betrieb der Wasserversorgung aufrecht erhalten kann.

– Es wird eine umgehende, gegenseitige Hilfe im Notfall gewährleistet.

– Die eigentlichen Wasserversorgungsleitstellen verbleiben in den jeweiligen Gemeinden.

Das weitere Vorgehen

– Es wird ein Gemeindevertrag über die "Anstellung eines gemeinsamen Brunnenmeisters" zwischen den Gemeinden Oberrohrdorf, Remetschwil und Stetten" abgeschlossen. Darin werden Rechtsgrundlagen, Zuständigkeiten, Zweck/Vertragsinhalt, Organisation, Pikettdienst, Finanzierung, Vertragsdauer, Kündigungsbestimmungen, die Aufnahme weitere Gemeinden usw. geregelt. Da gesamthaft nicht mit höheren Kosten zu rechnen ist und es sich auch nicht um eine neue Ausgabenposition handelt, genügt die Zustimmung der Gemeinderäte.

– Die Gemeinde Oberrohrdorf wird der Einwohnergemeindeversammlung am 4. Dezember 2019 eine entsprechende Stellenerhöhung auf 100 % (für alle drei Gemeinden) stellen.

– Die Aufteilung der Kosten pro Gemeinde erfolgt nach effektivem Stundenaufwand

– Die Stelle soll bereits im November oder Dezember 2019 aufgrund eines Stellenbeschriebs ausgeschrieben werden, angestrebt wird eine Wahl im Januar/Februar 2020, sodass eine effektive Anstellung im Frühling 2020 möglich sein sollte.

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