Videoüberwachung der Stadt Bremgarten

Der Stadtrat Bremgarten hat anlässlich seiner Sitzung vom 24. Februar 2020 das Rahmenreglement Videoüberwachung der Stadt Bremgarten erlassen.

Eine Überwachungskamera. - Keystone

Der Stadtrat Bremgarten hat anlässlich seiner Sitzung vom 24. Februar 2020, gestützt auf § 37 Abs. 2 lit. f des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (Gemeindegesetz) vom 19. Dezember 1978, das Rahmenreglement Videoüberwachung der Stadt Bremgarten erlassen. Dieses ist inzwischen von der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz bewilligt worden.

Das Reglement kann auf der Website der Stadt Bremgarten www.bremgarten.ch/reglemente eingesehen oder am Schalter der Stadtkanzlei Bremgarten bezogen werden. Der Stadtratsbeschluss sowie das dazugehörige Rahmenreglement Videoüberwachung werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Stadtkanzlei während den Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.

Gegen diesen Beschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen, von der Publikation im Amtsblatt an gerechnet, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, FreyHerosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

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