Wie die Stadt Bremgarten berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bäume und Sträucher bis 31. Dezember 2023 ordnungsgemäss zu kürzen.
Ortszentrum in Bremgarten im Kanton Aargau.
Ortszentrum in Bremgarten im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 31. Dezember 2023 zurückzuschneiden.

Es wird auf die entsprechenden Vorschriften § 109 Abs. 2 BauG, § 42 BauV und § 7 Polizeireglement verwiesen.

Die lichten Höhen haben über Strassen mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter zu betragen.

Sichtfreier Raum in Sichtzonen

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

Randsteine von Strassen und Gehwegen sind von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten.

In den Sichtzonen (zum Beispiel bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückszufahrten) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 Zentimeter und drei Meter jederzeit gewährleistet sein.

Rückschnitt auf Kosten der Grundeigentümer

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

Ab dem 1. Januar 2024 werden nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt, die Pflanzungen durch den Werkhof und auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten.

Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann der Werkhof nicht haftbar gemacht werden.

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