An der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 wurde für die Sanierung der Arnistrasse ein Investitionskredit von CHF 1‘325‘000.00 genehmigt.
Gelb: neue Strassenführung, violett: neues Trottoir. - Gemeinde Arni
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An der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2017 wurde für die Sanierung der Arnistrasse ein Investitionskredit von CHF 1‘325‘000.00 genehmigt. Die meisten Arbeiten konnten seither abgeschlossen werden.

Vor Baustart des letzten Loses (Arnidorf bis Arnisäge) gab es bei der Arnisägestrasse 41 einen Eigentümerwechsel. Durch diesen Wechsel besteht die Möglichkeit, die Einmündung in die Kantonsstrasse anzupassen.

Da es nun nicht mehr nur um die Sanierung der Arnistrasse geht, sondern um eine Umlegung und somit Verbesserung der örtlichen Verhältnisse, muss die Gemeindeversammlung einer Sachverhaltsänderung zustimmen. Die neue Strassenführung ist gemäss untenstehendem Plan geplant.

Ein Teil der Strasse wird nach der Strassensanierung für den öffentlichen Verkehr gesperrt

Das Baugesuch der Einwohnergemeinde Arni für die Sanierung und Umlegung der Einmündung wurde im Juni 2020 an das Regierungsstatthalteramt zur Bearbeitung eingereicht. Die Baugesuchsakten können im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens eingesehen werden.

Die für die Strassenumlegung erforderlichen Verträge (Landerwerb, Landabtausch, Landverkauf) mit den Grundeigentümern der Parzellen Nrn. 359, 360, 369 und 372 sind erfolgt. Der Strassenteil zwischen den Gebäuden Arnisägestrasse 41 und Arnisägestrasse 43b wird nach der Strassensanierung für den öffentlichen Verkehr gesperrt.

Eine Durchfahrt für Notfälle ist sichergestellt, ebenfalls das öffentliche Fusswegrecht. Die Kosten für die Strassenumlegung belaufen sich auf rund CHF 174‘000.00. Diese Kosten werden über den bestehenden Verpflichtungskredit abgerechnet.

Die Unterlagen zum Vorhaben liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung Arni öffentlich auf.

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