Öffentliche Auflage zum Waldgrenzenplan
Am 5. Juni 2018 hat der Grosse Rat die Änderung des Waldgesetzes des Kantons Aargau (AWaG) beschlossen, wonach flächendeckend rechtsverbindliche, statische Waldgrenzen eingeführt werden.

Am 1. Januar 2019 ist die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft getreten. Damit erfolgt der Wechsel von dynamischen (Einwachsen möglich) zu festen, statischen Waldgrenzen.
Der kantonale Waldgrenzenplan wird vom 1. bis 30. September 2019 aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt sowohl bei der Stadt Bremgarten, Abteilung Bau, als auch in digitaler Form.
Weitere Informationen sowie ein Link auf die digitale Karte des Waldgrenzenplans sind auf der Website der Stadt Bremgarten www.bremgarten.ch zu finden (über Bremgarten / Aktuelles/Mitteilungen).






