Walliser Polizei warnt Schüler vor Protestaufrufen
Die Walliser Polizei warnt Jugendliche auf Instagram davor, Aufrufe zu Schulblockaden zu teilen. Der Kanton selbst hält diese Aufrufe für Falschmeldungen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Walliser Polizei droht Schülern auf Instagram wegen Blockade-Aufrufen mit Folgen.
- Der Kanton hält die Aufrufe für Falschmeldungen, doch die Polizei erwähnt das nicht.
- Rechtsprofessor Markus Schefer sieht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Die Walliser Kantonspolizei hat sich auf Instagram mit einer deutlichen Warnung an Schülerinnen und Schüler gewandt. Anlass sind die Schülerproteste in Frankreich. Die Polizei befürchtet offenbar, dass diese auf die Schweiz überschwappen.
Im Post heisst es: «Teilnahme oder Online-Unterstützung kann zu Verwarnungen, Suspendierungen oder Verfahren führen.» Wer solche Aufrufe online teile, könne zudem seinem Ruf nachhaltig schaden. Der Beitrag verwendet ein KI-generiertes Bild.
Am Dienstag sagte ein Polizeisprecher gegenüber dem Westschweizer Radio RTS: «Derzeit liegen uns mehrere Aufrufe zur Blockade von Sekundarschulen im französischsprachigen Teil des Wallis vor.»
Der Kanton zweifelt allerdings an der Ernsthaftigkeit dieser Aufrufe. Auf Anfrage von «SRF» heisst es, dass es sich hier nach aktuellem Kenntnisstand um Falschmeldungen handle. Brisant: In der Kampagne der Polizei fehlt jeglicher Hinweis darauf, dass die Blockade-Aufrufe wohl gefälscht sind.
Kritik: Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Kritik kommt von Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel. Er sieht eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, weil die Polizei schon vor dem Teilen von Inhalten warne. «Die Polizei handelt damit präventiv und versucht, das Publizieren einer Meinung zu verhindern», sagt Schefer.

Solche präventiven Massnahmen seien besonders heikel. Im Zweifelsfall würde ein Gericht das Vorgehen der Polizei aber wohl decken, glaubt der Rechtsprofessor. Es lasse sich wohl glaubhaft machen, dass Aufrufe zu Schulstreiks die Schulordnung stören könnten.
Der Kanton hält dagegen, die Meinungsfreiheit sei gewährleistet. Sie decke jedoch keine Aufrufe zu Gewalt, Ausschreitungen oder Störungen des Schulbetriebs.
Der falsche Absender?
Für Schefer stellt sich zudem die Frage, wie weit die Polizei die Schulen bei Disziplinarmassnahmen unterstützen darf. Nicht die Schulbehörden warnen, sondern die Polizei. «Die Polizei wird als repressiv wahrgenommen», sagt er. Auch die Botschaft selbst sei repressiv, weil direkt Strafen angedroht würden.
Er regt einen anderen Weg an: «Müsste man nicht die Schülerinnen und Schüler ernst nehmen und in den Schulen über das Thema sprechen?» Schefers Fazit: «Hier macht der Staat gegenüber den jungen Menschen keine gute Figur.»

Der Kanton meint gegenüber «SRF», dass die Schulen je nach Situation entschieden, ob sie das Thema im Unterricht aufgreifen. Der Aufruf der Polizei sei in Absprache mit der Dienststelle für Unterrichtswesen erfolgt. Die Schulen seien gebeten worden, Blockade-Aufrufe zu melden.
Darüber hinaus gebe es keine besonderen Massnahmen.







