Nutzungsplanung wird nach 16 Jahren überarbeitet
Die Gemeinde Bellikon passt ihre Nutzungsplanung an neue Gesetze an. Die Revision dauert voraussichtlich bis 2030 – die Bevölkerung kann aktiv mitwirken.

Wie die Gemeinde Bellikon informiert, überarbeitet sie ihre 16 Jahre alte Nutzungsplanung. Die Stimmbevölkerung hat dafür am 16. Juni 2026 einen Planungskredit von 165'000 Franken genehmigt.
Die Revision ist gesetzlich vorgeschrieben, um die Planung an neue kantonale und eidgenössische Vorgaben anzupassen. Ziel des Gemeinderats ist es, trotz hoher Wohnraumnachfrage eine massvolle Entwicklung unter Wahrung des Dorfcharakters zu sichern.
Mit den Arbeiten wurde das Büro Marti Partner aus Lenzburg beauftragt. Das dreiphasige Projekt startet mit dem Räumlichen Entwicklungsleitbild (REL). Danach folgen die kantonale Vorprüfung und die Mitwirkung der Bevölkerung (2028) sowie die öffentliche Auflage (2029). Verläuft das Verfahren einwandfrei, soll die Revision bis Ende 2030 dem Regierungsrat vorgelegt werden können.
Für die Ausarbeitung wird eine Planungskommission gebildet – eine Chance, eigene Ideen einzubringen und Bellikon nachhaltig zu prägen. Der Gemeinderat freut sich über motivierte Einwohnerinnen und Einwohner, die Lust haben mitzuwirken.










