Niederwil bittet um Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern

Die Grundeigentümer in der Gemeinde Niederwil werden aufgefordert bis Ende August überragende und sichtbehindernde Äste und Sträucher zurückzuschneiden.

Sträuche und Bäume zurückschneiden.
Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

Wie die Gemeinde mitteilt, können mangelnde Übersicht im Bereich von Strassenverzweigungen, verdeckte Beleuchtungseinrichtungen und Signale alle Benutzer des öffentlichen Raums gefährden. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Die Grundeigentümer werden ersucht, überragende und sichtbehindernde Äste, Sträucher usw. bis spätestens 31. August 2021 auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Es sind folgende Vorschriften zu beachten: Die öffentlichen Strassen und deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Wegweiser, etc.) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus durch Bäume und Sträucher nicht beeinträchtigt werden.

Hinweise und Frist für den Rückschnitt

Überragende Äste im Strassenbereich sind auf eine lichte Höhe von 4.50 m, im Bereich von Trottoirs und Wegen auf eine solche von 2.50 m zurückzustutzen. Im Sichtzonenbereich von Ausfahrten und Strasseneinmündungen dürfen Böschungen, Pflanzungen, Mauern und Einfriedungen höchstens 80 cm hoch sein.

Wo dieser Rückschnitt nicht fristgerecht vorgenommen wird, kann der Gemeinderat die notwendigen Arbeiten auf Kosten des betreffenden Grundeigentümers ausführen lassen. Die Gemeinde macht darauf aufmerksam, dass Eigentümer von sichtbehindernden Bäumen und Sträuchern für allfällige Schäden haftbar gemacht werden können.

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