Leer stehende Wohnungen werden in Berikon gezählt
Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt jedes Jahr die Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Mit der Erhebung der Daten werden die Gemeinden beauftragt. Mit Stichtag 1. Juni 2022 werden die leer stehenden Wohnungen erfasst.
Als Leerwohnungen beziehungsweise leer stehende Wohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, die am Stichtag 1. Juni 2022 unbesetzt, aber bewohnbar sind und die am Stichtag 1. Juni 2022 zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden.
Die Grundeigentümer, Liegenschaftsverwalter und Wohnungsvermieter werden gebeten, der Abteilung Zentrale Dienste der Gemeinde Berikon telefonisch oder per E-Mail bis 3. Juni 2022 die leer stehenden Wohnungen zu melden. Die Mitarbeit an der Zählung ist für Gemeinden sowie Eigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.