In Oberlunkhofen besteht eine Meldepflicht von Vermietern
In der Gemeinde Oberlunkhofen sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen zu melden.

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni 2022 steht vor der Tür. Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Oberlunkhofen?
Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Absatz 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerkontrolle zu melden.
Die Bevölkerung wird gebeten, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post oder E-Mail vorzunehmen.