Wie die Gemeinde Eggenwil informiert, gilt ab 1. April 2023 zum Schutz der Waldtiere ein Betretungsverbot von Wiesen und Äckern sowie Leinenpflicht für Hunde.
Eggenwil Luftaufnahme
Eggenwil Luftaufnahme - Gemeinde Eggenwil
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Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober 2023, verboten und das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände wird untersagt.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten.

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden müssen.

Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft Eggenwil das Einhalten der Leinenpflicht.

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