Gemeinde Bremgarten AG legt Nutzungspläne öffentlich auf
Wie die Gemeinde Bremgarten schreibt, liegen die Entwürfe der Gesamtrevision der Nutzungsplanung vom 12. Februar bis 12. März 2024 im Rathaus öffentlich auf.

Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe der Gesamtrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland gemäss Artikel 24 Absatz eins Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen öffentlich aufgelegt.
Bestandteil der Nutzungsplanung ist auch die grundeigentümerverbindliche Umsetzung des Gewässerraumes im Sinne von Artikel 36 a Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer.
Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 12. Februar bis 12. März 2024 im Rathaus der Stadtverwaltung bei der Abteilung Bau (im dritten Stock) auf und können während der Bürozeit eingesehen werden.
Die Unterlagen sind auch online auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.
Einwendungen: Schriftlich beim Stadtrat mit Antrag und Begründung
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben.
Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach Artikel vier Absatz drei und vier des Baugesetzes.
Einwendungen sind schriftlich beim Stadtrat einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Anmeldung für Fragestunden erforderlich
Für die Beantwortung von Fragen stehen auf Voranmeldung am Dienstag, 20. Februar 2024, von 15 bis 19 Uhr, am Freitag, 23. Februar 2024, von 16.30 bis 19 Uhr und am Samstag, 2. März 2024, von 9 bis 15 Uhr die Vertreter des Stadtrates und der Abteilung Bau sowie der Ortsplaner zur Verfügung.
Zwecks Terminkoordination wird um vorgängige schriftliche Anmeldung per E-Mail bei der Abteilung Bau gebeten.
Anzugeben sind das Besprechungsthema sowie der gewünschte Besprechungstermin.