Gemeinde Arni: Amtliche Holzfeuerungskontrolle

Aufgrund der revidierten kantonalen Umweltschutzgesetzgebung müssen alle Holzfeuerungen regelmässig kontrolliert und wenn notwendig gereinigt werden.

Wohnzimmer
Ein Wohnzimmer mit Cheminée und Pflanze. - Pexels

Aufgrund der revidierten kantonalen Umweltschutzgesetzgebung müssen alle Holzfeuerungen (Cheminées, Schwedenöfen, Holzöfen, Kachelöfen, usw.) regelmässig kontrolliert und wenn notwendig gereinigt werden. Es ist möglich, dass wärmetechnische Anlagen wie z. B. Cheminées, Cheminéeöfen usw. nicht erfasst sind. Daher werden die Anlageeigentümer/-innen gebeten, dem zuständigen Brandschutzbeauftragten der Gemeinde, Kaminfegermeister Ueli Lütolf, die installierte Holzfeuerungsanlage zu melden.

Die Holzfeuerungskontrolle wird anschliessend terminlich vereinbart und gegen eine einmalige Kontrollgebühr ausgeführt. Eine allfällige Reinigung wird gemäss dem kantonal festgelegten Tarif nach Aufwand berechnet. Sie erreichen Ueli Lütolf unter Tel. 079 662 66 68 oder per E-Mail an [email protected].

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