Ersatzwahl der Schulpflege
Innerhalb der Anmelde- und der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl der Schulpflege wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Das Wahlbüro hat in Anwendung von § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:
-Schibli Alexander, geb. 1973, Panoramaweg 1, Bellikon parteilos neu
Die Schulpflege ist somit für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 vollzählig.
Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.