Die Schulpflege ist für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 vollzählig
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Symbolbild - Gemeinde Sempach
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Innerhalb der Anmelde- und der Nachmeldefrist für die Ersatzwahl der Schulpflege wurden gleich viele Kandidaten angemeldet, wie Sitze zu vergeben sind. Das Wahlbüro hat in Anwendung von § 30 a Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) folgende Personen als in stiller Wahl gewählt erklärt:

-Schibli Alexander, geb. 1973, Panoramaweg 1, Bellikon parteilos neu

Die Schulpflege ist somit für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 vollzählig.

Wahlbeschwerden gegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung einer Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sind innert 3 Tagen seit der Entdeckung des Beschwerdegrundes, spätestens aber am dritten Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses, dem Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, einzureichen.

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