Die Gemeinde Bremgarten bittet Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen bis zum 31. Dezember 2021 um das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern.
Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau.
Blick auf die Gemeinde Bremgarten im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, ihre in das Strassenraumprofil und die Sichtzonen ragenden Bäume, Sträucher und Hecken bis spätestens 31. Dezember 2021 zurückzuschneiden.

Es gilt folgende Vorschriften zu beachten: Die lichten Höhen haben über Strassen mindestens 4,5 Meter und über Gehwegen mindestens 2,5 Meter zu betragen. In den Sichtzonen, zum Beispiel bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen, Grundstückzufahrten muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und drei Metern jederzeit gewährleistet sein.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein. Randsteine von Strassen und Gehwegen sind von überhängenden Sträuchern und Bodendeckern freizuhalten.

Beim Ausbleiben übernimmt der Werkhof die Arbeiten

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Eigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch Bäume und Sträucher verursacht werden, welche in das Strassenraumprofil ragen oder die Sichtzonen beeinträchtigen.

Ab dem 1. Januar 2022 werden nach erfolgloser Aufforderung zum Rückschnitt, die Pflanzungen durch den Werkhof und auf Kosten der Grundeigentümer zurückgeschnitten. Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann der Werkhof nicht haftbar gemacht werden.

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